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Manufaktur seit 1924

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die im Folgenden "Kunde" genannt werden.

2.1 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragswerke werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Menge und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Vom Kunden vorgegebene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Anderenfalls sind sie nur als Annäherungswerte zu verstehen.

2.3 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.4 Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass schriftliche Erklärungen (Bestellung und Auftragsbestätigung) gleichzeitig von beiden Vertragsparteien vorliegen, ist entweder zunächst unsere schriftliche Auftragsbestätigung und falls diese nicht vorliegt, die Bestellung des Kunden hinsichtlich der bestellten Menge und Art maßgeblich. Die Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden.

2.5 Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.

2.6 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, stellt eine gegebenenfalls versandte Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.7 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.

2.8 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. 

Eigentumsvorbehalt

3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bis dahin gilt gemäß der Ziff. 3.2 bis 3.6 Folgendes:

3.2 Im Falle von Verbindung und Vermischung setzt sich unser Eigentum an dem neu entstandenen Gegenstand im Verhältnis der gelieferten Ware zu demjenigen des neuen Gegenstandes fort.

3.3 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall. Der Kunde darf die gelieferte Ware jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen. Der Kunde hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten und haftet für den entstandenen Ausfall.

3.5 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3.2 und 3.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

3.6 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. - Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, nicht jedoch zu deren weiteren Abtretung und / oder Verpfändung und / oder zur Vereinbarung von Abtretungsverboten an / mit Nacherwerbern oder sonstigen Dritten. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die gemäß Ziff. 3.1 zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns. 

Vergütung

4.1 Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf berechnen wir dem Kunden zusätzlich die Kosten für die Verpackung sowie Versand- und Transportspesen.

4.2 Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten diesem in Rechnung gestellt.

4.3 Erhöhen oder ermäßigen sich unverschuldet zwischen Vertragsschluss und Auslieferung unsere Selbstkosten z.B. für Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Fracht und / oder Löhne / Gehälter, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Verkaufspreis bzw. die Versandtkosten entsprechend anzupassen.

4.4 Der Kaufpreis ist zahlbar bei Vorauskasse - mit 2 % Skonto oder 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Der Kunde kommt nach Ablauf der 30- Tages- Frist ab Rechnungsdatum in Zahlungsverzug. Andere Zahlungsbedingungen, insbesondere die Annahme von Wechsel und Schecks bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.5 Für Aufträge mit einem Netto-Warenwert von wendiger als 100,00 ? behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages von 10 % vor.

4.6 Wir behalten uns vor, für alle durch Bundes- oder Landesgesetz erhobenen Abgaben durch die Ware verteuert wird, einen enstprechenden Aufpreis zu berechnen, wobei dem Kunden aus diesem Grund ein Recht zum Rücktritt vom Vetrag nicht zusteht.

4.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.8 Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Scheck und Wechsel werden nur bei ensprechender Vereinbarung, nur vorbehaltlich der Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen, eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht.

4.9 Sofern vereinbart, erfolgen Gutschriften über Wechsel und Schecks vorbehaltlich des Eingangs abzüglich unserer hierfür anfallenden Kosten und Auslagen.

4.10 Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Weigert sich der Kunde, derartige Sicherheiten zu stellen, sind wir ebenfalls nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gerät der Kunde mit (Teil-) Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Lieferungen bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnahmepflicht des Kunden bleibt weiter bestehen.

4.11 Im Fall des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderliche Unterlagen an uns auszuhändigen. 

Lieferzeit

5.1 Lieferfristen sind - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde - unverbindlich. Wird die Art oder der Umfang der Bestellung nachträglich einvernehmlich geändert, wird eine gegebenenfalls ursprünglich vereinbarte Lieferzeit außer Kraft gesetzt. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.

5.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden - einschließlich etwaiger Mehraufwendungen - ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

5.3 Bei höherer Gewalt bei uns oder bei einem unserer Liferanten, welche uns und unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitung von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet. 

Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt im Falle des Versendungskaufs auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.3 Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen steht uns die Wahl des Versandwegs, der Versandart sowie des Transportmittels und der Verpackungsart zu.

6.4 Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - ausschließlich durch den Kunden.

6.5 Ohne bestimmte Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch unverschuldete Teillieferung erwachsene Kosten trägt der Kunde.

6.6 Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen mit einer Abweichung von bis zu 10 % nicht beanstandet werden.

6.7 Gerät der Kunde nach schriftlicher Mitteilung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Kalendertagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.8 Versandfertig gemeldete Ware muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Meldung abrufen. Erfolgt kein Abruf, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Das Lagergeld beträgt mindestens 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat und ist auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, wobei es uns freisteht, höhere Lagerkosten nachzuweisen. 

Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln ("Gewährleistung")

7.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (sog. Nacherfüllung). Wir haben die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nicht zu tragen, soweit sie sich erhöhen, weil die Ware nach der Ablieferung an einen anderen Ort als die ursprüngliche Lieferadresse des Kunden verbracht wurde; dies gilt nicht, wenn die Verbringung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.3 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge aufgrund besonderer Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich, so bedarf sie der schriftlichen Bestätigung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.6 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde (Ziffer 3 dieser Bestimmung).

7.7 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unsererseits - stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.8 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der vertraglich vorausgesetzten Verwendung, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, - oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln.

7.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7.10 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden bestehen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 

Haftungsbeschränkungen

8.1 Bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3 Bei Verwendung unserer Produkte sind die jeweils dafür vorgesehenen Sicherheitsempfehlungen der Hersteller zu beachten. Diese werden "soweit vorhanden" auf Wunsch ausgeliefert.

8.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 

Lieferung ins Ausland

9.1 Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich per Vorkasse. Die Zahlung muss spätestens innerhalb 14 Kalendertagen nach Auftragsbestätigung erfolgen. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Kalendertagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde hat sich über die individuellen Transportkosten, Bankgebühren sowie gegebenenfalls anfallenden Zoll selbständig und vorab zu informieren.

9.2 Innerhalb der EU liefern wir umsatzsteuerfrei, sofern die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen. Hierzu benötigen wir die genaue Firmenbezeichnung, Gesellschaftsform, Anschrift, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Eine nachträgliche Umscheibung der Rechnung erfolgt gegen eine Servicegebühr von 10,00€, wenn die Umsatzsteuer-Id-Nr. nicht bei der Bestellung angegeben wurde.

9.3 Bei Lieferung in das nicht europäische Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer. 

Schlussbestimmungen

11.1 Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug, insbesondere bei Auslandsbestellungen bzw. Lieferungen ins Ausland.

11.2 Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für spätere Bestellungen und werden durch eine solche Bestellung anerkannt.

11.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll im Falle eines fehlenden dispositiven Gesetzesrechts durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für unvollständige Bestimmungen.